Hotelmanagement
Booking Klage: was am 26. Oktober 2026 öffentlich belegt ist
Stand 26. Oktober 2026. HOTREC nennt am 30. Juli 2026 10.783 Hotels in der Booking Klage. Die DMA-Frist läuft von der Benennung am 13. Mai 2024 auf den 13. November 2024.
Kurzantwort
Die öffentliche Booking Klage, über die HOTREC am 30. Juli 2026 berichtet, umfasst 10.783 Hotels. Die Benennung von Booking.com als Gatekeeper am 13. Mai 2024 führt über die Sechsmonatsfrist zu dem 13. November 2024, und dieser Termin beendet nicht jede Paritätsklausel in jedem Vertrag weltweit.
- Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026. Die Zahl 10.783 stammt vom 30. Juli 2026.
- 13. Mai 2024 plus sechs Monate ergibt den 13. November 2024.
- Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Empfehlung zum Beitritt.

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Die öffentliche Booking Klage, über die HOTREC am 30. Juli 2026 berichtet, umfasst 10.783 Hotels. Die Benennung von Booking.com als Gatekeeper am 13. Mai 2024 führt über die Sechsmonatsfrist zu dem 13. November 2024, und dieser Termin beendet nicht jede Paritätsklausel in jedem Vertrag weltweit.
Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026. Die Zahl 10.783 stammt aus der HOTREC-Mitteilung vom 30. Juli 2026 zur Klage mit der SHCA.
Nach Angaben der UPUHH haben sich rund 150 Hotels aus Kroatien der Initiative angeschlossen (tportal, September 2025). Bis Oktober 2026 waren mehr als 15.000 europäische Hotels in der Klage (HRT).
Das ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Der Text empfiehlt keinen Beitritt.
Sechs Monate, ein Datum
| Schritt | Datum | Grundlage |
|---|---|---|
| Benennung von Booking.com als Gatekeeper | 13. Mai 2024 | Mitteilung der Kommission |
| Frist für die Pflichten | sechs Monate | Artikel 3 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2022/1925 |
| Datum der Frist | 13. November 2024 | 13. Mai 2024 plus sechs Monate |
| Urteil zu Paritätsklauseln | 19. September 2024 | EuGH, C-264/23 |
- Mai 2024 plus sechs Monate ist der 13. November 2024. Die Rechnung der Frist geht so auf. Artikel 5 Absatz 3 verbietet dem Gatekeeper, gewerbliche Nutzer daran zu hindern, dieselben Leistungen auf dem eigenen Kanal oder über andere Vermittlungsdienste zu anderen Preisen oder Bedingungen anzubieten. Die Pflicht gilt für den benannten Dienst. Sie beendet nicht jede Paritätsklausel in jedem Vertrag weltweit.
Der EuGH hat am 19. September 2024 entschieden, dass Paritätsklauseln keine Nebenabreden (ancillary restraints) sind. Was das für den Vertrag eines Hauses heißt, steht nicht in diesem Text.
Die operative Preisprüfung, Website 180 Euro gegen OTA 200 Euro, steht bei der Ratenparität. Die 150 Euro Provision stehen beim Vergleich Booking Provision.
Quellen
- HOTREC, 30. Juli 2026. 10.783 Hotels in der eingereichten Klage, mit der SHCA.
- Europäische Kommission, Benennung 13. Mai 2024. Booking.com als Gatekeeper.
- Verordnung (EU) 2022/1925. Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 3 Absatz 10, Frist sechs Monate, daher 13. November 2024.
- EuGH, C-264/23, 19. September 2024. Paritätsklauseln sind keine Nebenabreden.
Nächster Schritt
Der Ratgeber bleibt beim Vertrieb. Die Analyse prüft Preise und Buchungsweg am Haus. Die Ratenparität zeigt den Vergleich von 180 und 200 Euro.
Dazu passend: Fallstudie Meneghetti Wine Hotel & Winery. Kampagnen, Buchungsmaschine und Ergebnisse bei Direktbuchungen, Juni 2026 gegenüber Juni 2025, Quelle GA4.
Häufige Fragen
Wie viele Hotels nennt die öffentliche Booking Klage?
HOTREC berichtet am 30. Juli 2026 über 10.783 Hotels in der eingereichten Klage, gemeinsam mit der SHCA. Stand dieser Seite ist der 26. Oktober 2026.
Beendet der 13. November 2024 jede Ratenparität?
Der 13. November 2024 ist die Frist sechs Monate nach der Benennung vom 13. Mai 2024, Artikel 3 Absatz 10. Artikel 5 Absatz 3 betrifft den benannten Gatekeeper. Der Termin beendet nicht jede Paritätsklausel in jedem Vertrag weltweit.
Was sagt der EuGH in der Sache C-264/23?
Das Urteil vom 19. September 2024 hält Paritätsklauseln nicht für Nebenabreden (ancillary restraints). Das ist der öffentliche Leitsatz in Kürze. Die Wirkung auf einen konkreten Vertrag beurteilt die eigene Rechtsberatung.
Soll unser Hotel der Klage beitreten?
Dieser Text empfiehlt keinen Beitritt. Er ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Fragen zum eigenen Vertrag und zu einem Beitritt gehören an die eigene Rechtsberatung.
Nikton Hospitality. Eine Agentur für digitales Hotelmarketing.
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